Bei Verbrennerfahrzeugen mit einer nachträglich oder serienmäßig verbauten Gasanlage mit Autogas/LPG ist eine Überprüfung im Rahmen der HU vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit Erdgas/CNG-Gasanlagen können wir derzeit keine Untersuchung (GWP) anbieten.
Unser Schadengutachten dient Ihnen zur Beweissicherung und Nachweis gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Im Haftpflichtschadenfall rechnen wir unsere Gutachtenkosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab.
Unsere Wertermittlung dient zur Versicherungseinstufung. Egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Exote – durch unsere Zusammenarbeit mit classic-analytics ist eine stets aktuelle Marktbeobachtung zur Ermittlung korrekter Fahrzeugwerte gegeben.
Wir fertigen für Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Fahrzeuge, die mindestens monatsgenau 30 Jahre alt sind, können durch dieses Gutachten ein H-Kennzeichen beantragen. Bitte laden Sie mit dieser Terminbuchung wichtige Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug hoch. Dazu gehört die ZB 1 bzw. Zulassung Ihres Fahrzeuges und 2 Diagonalfotos von außen.
Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeugs nach verschiedensten Kriterien. Fahrzeugbewertungen sind auch rückwirkend zu einem bestimmten Stichtag möglich. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen gern im Feld Notizen.
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