Wir messen die Achs- und ggf. die Stützlast. Sie können entweder voll beladen bei uns vorfahren, um sicher zu gehen, dass ihr Fahrzeug nicht überladen ist, oder Sie kommen im leeren Zustand, um abzuschätzen, wieviel Zuladung möglich ist. Bitte geben Sie im Feld Notizen an wieviel Achsen ihr Fahrzeug hat.
Der Batteriezustand ist das wichtigste Kriterium beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten E-Autos. Unser Test liefert eine herstellerunabhängige und präzise Diagnose der Antriebsbatterie mit detailliertem Einblick in den Gesundheitszustand (SoH) bis auf Zellebene. Mit dem AVILOO Batteriezertifikat bekommen Sie ein unabhängiges Zertifikat mit echtem Mehrwert.
Bei Verbrennerfahrzeugen mit einer nachträglich oder serienmäßig verbauten Gasanlage mit Autogas/LPG ist eine Überprüfung im Rahmen der HU vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit Erdgas/CNG-Gasanlagen können wir derzeit keine Untersuchung (GWP) anbieten.
Nur wenn eine gültige AU/UMA zur Untersuchung vorgelegt wird oder für die HU an Ihrem Fahrzeug keine AU/UMA vorgeschrieben ist (z.B. Oldtimer oder Elektrofahrzeuge), benötigen Sie keine extra AU/UMA.
Unser Schadengutachten dient Ihnen zur Beweissicherung und Nachweis gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Im Haftpflichtschadenfall rechnen wir unsere Gutachtenkosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab.
Diese Prüfung nach DGUV V3 ist, sowohl als Erstprüfung als auch als jährliche Wiederholungsprüfung, bei gewerblicher Nutzung eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Wertermittlung dient zur Versicherungseinstufung. Egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Exote – durch unsere Zusammenarbeit mit classic-analytics ist eine stets aktuelle Marktbeobachtung zur Ermittlung korrekter Fahrzeugwerte gegeben.
Wir fertigen für Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Fahrzeuge, die mindestens monatsgenau 30 Jahre alt sind, können durch dieses Gutachten ein H-Kennzeichen beantragen. Bitte laden Sie mit dieser Terminbuchung wichtige Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug hoch. Dazu gehört die ZB 1 bzw. Zulassung Ihres Fahrzeuges und 2 Diagonalfotos von außen.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO. Bitte laden Sie mit dieser Terminbuchung sämtliche Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug hoch. Wichtig ist ein Foto der ZB1 oder des Fahrzeugscheins und ein Foto vom geänderten Bauteil (z.B. Felgen).
Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeugs nach verschiedensten Kriterien. Fahrzeugbewertungen sind auch rückwirkend zu einem bestimmten Stichtag möglich. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen gern im Feld Notizen.
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