
Oldtimerbegutachtung
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Wir fertigen für Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Fahrzeuge, die mindestens monatsgenau 30 Jahre alt sind, können durch dieses Gutachten ein H-Kennzeichen beantragen. Bitte laden Sie mit dieser Terminbuchung wichtige Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug hoch. Dazu gehört die ZB 1 bzw. Zulassung Ihres Fahrzeuges und 2 Diagonalfotos von außen.